Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht in München

Am Brunnen

WEG Eigentümerversammlung – neu seit 1.12.2020 – besser ?

Eigentümerversammlung: Die Einladungsfrist beträgt nunmehr 3 Wochen. Grundsätzlich gilt es sind nur Präsenzversammlung möglich! Onlineversammlung sind nur möglich, wenn eine Zulassung durch Vereinbarung, z.B. in der Teilungserklärung erfolgt ist. Neues gesetzliches Model ist die Hybridversammlung – Präsenzversammlung mit freiwilliger Online-Teilnahme Für eine Beschlussfassung reicht nunmehr grundsätzlich ein Teilnehmer persönlich oder vertreten. Die Stimmkraft per Gesetz …

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Am Brunnen

Beschlussfassung – NEU seit 1.12.20 – besser?

Möglichkeiten der Beschlussfassung: Umlaufbeschluss: Nunmehr sind Umlaufbeschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich im Bezug auf einen konkreten einzelnen TOP möglich. Hierfür ist jedoch zuvor ein Beschluss auf Versammlung notwendig. Beschlussfassung in der Versammlung: Grundsätzlich ist eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit möglich. Ausnahmen: Es existiert in der Teilungserklärung eine Erschwerung gegenüber dem alten Recht …

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Am Brunnen

Neues Wohnungseigentumsrecht:

Seit 1. Dezember 2020 gibt es unzählige Änderungen im WEG Recht: Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG, auch Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften, in Kraft getreten. Es ergeben sich grundlegende Änderungen insbesondere bei der Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Beschlusssammlung, Eintragung vereinbarungsändernden …

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