Terminsvertretung – besser sofort – 089 54 80 399

Terminsvertretung München
Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer aus München ist spezialisiert auf Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Terminsvertretung in München

Wir übernehmen für Kollegen als Terminsvertretung Gerichtstermine in München vor dem Amtsgericht München, Landgericht München I + II oder Oberlandesgericht München.

Erreichbarkeit

Telefon: + 49 89 54 80 399, per WhatsApp

Mail: uv@anwalt112.com (Anfragen an diese Adresse werden bevorzugt bearbeitet.)

Lage

Unser Büro ist zentral gelegen in unmittelbarer Laufnähe zu den Landgerichten München I + II, sowie zum Oberlandesgericht München und direkt gegenüber dem Amtsgericht München.

Wir sind jederzeit bemüht eine Interessenwahrnehmung unkompliziert und schnell sicherzustellen. Gern beauftragen Sie Matthias Schwarzer – Rechts- & Fachanwalt für Miet- & WEG Recht auch kurzfristig für einen Termin in München.

Schnellanfrage

Eine Schnellanfrage können Sie unter unseren eigens hierfür eingerichteten E-Mail-Adressen uv@anwalt112.com absetzen.

Rückfragen vor und während des Termins klärt die Terminsvertretung mit Ihnen telefonisch ab.

Direkt nach dem Termin erhalten Sie einen ausführlichen, schriftlichen Terminsbericht per E-Mail. Auf Wunsch kann auch ein mündlicher Bericht über den Terminsverlauf erteilt werden.

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Terminsvertretung – Definition

Unter einem Mandat in Terminsvertretung versteht man die Übernahme der Gerichts- und Verhandlungsterminen für einen auswärtigen Kollegen, auch Terminsvertreter genannt. Hierfür fallen in aller Regel gesonderte Gebühren an. Dafür entfallen Reisekosten und Abwesenheitsgeld für den Hauptbevollmächtigten, sowie gegebenenfalls vereinbarte Sonderhonorare.

Aufgrund der Nähe zu den Gerichten vertreten wir Sie besonders gerne als Terminsvertretung vor dem Amtsgericht München und den Landgerichten, sowie dem OLG München.

Vor allem können Sie den Auftrag zur Terminsvertretung in München hier vergeben oder anfragen.

Terminsvertretung – rechtliche Einordnung

Unter einer Terminsvertretung versteht der Rechtsanwalt die übertragene Vertretungsmacht in Gerichtsverfahren.

Eine solche liegt vor, wenn ein vom Mandaten bevollmächtigter Rechtsanwalt seinerseits eine Vollmacht an einen Kollegen erteilt, welcher dann als Terminsvertretung gern auch in München tätig wird.

Dabei kann der terminsvertretende Rechtsanwalt entweder direkt als Vertreter für den Mandanten oder als Vertreter des Hauptbevollmächtigten auftreten. Durch diese zweite Art der Terminsvertretung soll die Haftung des Unterbevollmächtigten auf den Bestand der Untervollmacht beschränkt werden. Dies gilt auch für das Verkehrsanwaltsmandat, bei welchem der beauftragte Anwalt den Schriftverkehr übernimmt.

Zum Beispiel sind Untervollmachten nur dann wirksam, wenn der Mandant in der Innenvollmacht seinen Rechtsanwalt bevollmächtigt, eine solche erteilen zu dürfen. Diese benötigt der Anwalt zur Terminsvertretung.

Die Erteilung geschieht im Regelfall etwa in einer Generalvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung. Der Mandant muss in diesem Fall die Vollmacht zur Terminsvertretung nicht bestätigen, da sie wirksam ist.

Besonders gerne vertreten wir Sie als Terminsvertretung vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München I + II, vor allem auch vor dem Oberlandesgericht.

Klassische Anwendungsfälle

Terminsvertretungen werden häufig in Rechtsanwaltskanzleien eingesetzt, zum Beispiel, wenn Mandanten einen Prozessbevollmächtigten beauftragen. Dieser wiederum erteilt eine Vollmacht zur Terminsvertretung an einen Kollegen, wenn er Termine nicht selber wahrnehmen kann.

Handelt es sich um eine Sozietät mit gleichberechtigtem Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte, so werden diese häufig in der ursprünglichen Vollmacht durch den Mandanten gleichberechtigt bevollmächtigt.

Auch zwischen einem Rechtsanwalt am Wohnort des Mandanten und einem auswärtigen Kollegen, dem Verkehrsanwalt werden Untervollmachten zur Terminsvertretung eingesetzt. Damit kann der auswärtige Kollege (Verkehrsanwalt) Gerichtstermine in entfernteren Städten wahrnehmen. In solchen Fällen sind Untervollmachten häufig beschränkt auf eine Terminsvollmacht. Solche Vollmachten können aber auch umfassend ausgestaltet sein.

Die Terminsvertretung durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt kann die Kosten der Prozessführung senken. Dies ist sinnvoll, wenn die Reisekosten höher wären als die vom auswärtigen Kollegen in Rechnung gestellten Mehrkosten für die Reise an den Prozessort.

Wünscht ein Mandant die persönliche Vertretung durch den eigenen Anwalt, kann er der Terminsvertretung widersprechen, mit anderen Worten, er muss dann für die anfallenden Reisekosten und gegebenenfalls ein Zusatzhonorar des Hauptbevollmächtigten aufkommen.

Forderungsbeitreibung in Terminsvertretung

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer setzt für Sie effektiv und konsequent Ihre Forderungen durch, deshalb beauftragen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht Matthias Schwarzer Ihre berechtigten Forderungen als Terminsvertreter in München mit Nachdruck für Sie durchzusetzen.

Wohnungseigentumsrecht (WEG Recht) und Mietrecht

Die Rechtsgebiete Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht umfassen eine Vielzahl einzelner Rechtsproblembereiche. Es ist deshalb wichtig auch bei Terminsvertretungen einen entsprechend qualifizierten Fachanwalt zu beauftragen.

Zum Beispiel bei Anfechtungen von Beschlüssen, Beschlussersetzungen, baulichen Veränderungen, Grundstücksrecht, Geschäftsraum- / Gewerberaummietrecht, Immobilienkaufverträge, Maklerrecht, Mietverträge ist Fachwissen gefragt. Dies betrifft auch Wirtschaftsplan, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Vieles mehr. Aus diesem Grund wird bei all diesen Problemen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer auch als Prozessvertretung in München auf dem Weg zum Prozesserfolgt behilflich sein.

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