Eigentümerversammlung:
Die Einladungsfrist beträgt nunmehr 3 Wochen.
Grundsätzlich gilt es sind nur Präsenzversammlung möglich!
Onlineversammlung sind nur möglich, wenn eine Zulassung durch Vereinbarung, z.B. in der Teilungserklärung erfolgt ist.
Neues gesetzliches Model ist die Hybridversammlung – Präsenzversammlung mit freiwilliger Online-Teilnahme
Für eine Beschlussfassung reicht nunmehr grundsätzlich ein Teilnehmer persönlich oder vertreten.
Die Stimmkraft per Gesetz ist das Kopfprinzip.
Einfache Mehrheit heißt mehr ja als nein Stimmen.
Ein Umlaufbeschluss ist in Textform möglich.
Beschlüsse sind unverzüglich zu protokollieren, sprich sofort (kein Gedächtnisprotokoll) und in die Beschlusssammlung einzutragen, Empfehlung direkt in der Versammlung.
Rechts- & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer aus München
Dieser Artikel stellt keine umfassende Darstellung der Rechtslage dar, sondern soll auszugsweise informieren. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung.
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