Am Brunnen

Neues Wohnungseigentumsrecht:

Seit 1. Dezember 2020 gibt es unzählige Änderungen im WEG Recht:

Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG, auch Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften, in Kraft getreten.

Es ergeben sich grundlegende Änderungen insbesondere bei der Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Beschlusssammlung, Eintragung vereinbarungsändernden Beschlüsse, für vermietende Eigentümer, dem Verwaltungsbeirat, der Gestattung baulicher Veränderung, der Sondereigentumsfähigkeit und der Abberufung des Verwalters.

Besonders interessant, derzeit auch der Zeitpunkt, wann welche Änderungen in Kraft treten.

Ich werde berichten.

Rechts- & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer aus München – http://VertrauenIstgut-AnwaltIstBesser.de

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